Stellungnahmen

Anhörungsantwort Gebührenverordnung BASPO

Der LCH unterstützt die ausgearbeitete Gebührenverordnung des Bundesamtes für Sport BASPO für dessen umfassendes Dienstleistungsangebot. Die Gebühren entsprechen der bisherigen Praxis und sind moderat. Weiterhin gebührenfrei bleiben Leistungen in Zusammenhang mit den Sportförderungsprogrammen (J&S, ESA) des Bundes.

Stellungnahme LCH

Datum

23.08.2012

Ort
Zürich

Publikation
Stellungnahmen