Stellungnahmen

Stellungnahme LCH: Vernehmlassung zum Sprachengesetz des Bundes

Die gemeinsame Präsidienkonferenz des LCH und des Partnerverbands SER aus der Romandie vom 7. September 2016 in Bern hat mit grossem Mehr die vorgeschlagene Variante 3 des Bundesrats befürwortet. Der Vorschlag ermöglicht Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht beigetregten sind, mit der zweiten Landessprache erst im 6. Schuljahr (HarmoS 8) einzusetzen. Dafür wird im Gegensatz zum HarmoS-Konkordat klar gemacht, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache bis zum Ende der Volksschule dauert. Ideal wäre selbstverständlich weiterhin eine voll koordinierte Sprachenfolge. Die Kosten für Nachholunterricht nach Umzügen mit Differenzen von bis zu drei Jahren belasten die knappen Budgets der Schulen in den Aufnahmekantonen.

Eine Festschreibung des Beginns auch des Englischunterrichts in einem Sprachengesetz des Bundes, wie das Variante 2 vorschlägt, macht bei der heutigen kantonalen Zuständigkeit für die Bildung keinen Sinn. LCH und SER bleiben damit ihrer Linie treu: Sie befürworten einen ausreichenden Unterricht in den Landessprachen mit Schwerpunkt auf das gegen-seitige Kennenlernen und Austauschen über die Sprachgrenzen hinaus. Nachdem die Welschlandjahre für junge Frauen und Männer an Bedeutung verloren haben, anerkennen die beiden Verbände, dass die Schulen für das Verständnis zwi-schen den Landesgegenden und der kulturellen Vielfalt in der Schweiz heute eine grössere Verantwortung übernehmen müssen.

Downloads

Stellungnahme LCH zur Vernehmlassungsvorlage Ergänzung Sprachengesetz Art. 15 vom 19. September 2016

Antwortschreiben LCH und SER zur Vernehmlassung über das Sprachengesetz vom 14. September 2016

Medienmitteilung LCH: Vernehmlassung Sprachengesetz – LCH befürwortet Variante 3 des Bundesrats

Bericht «Kantonale Unterschiede im Fremdsprachenunterricht – Kosten durch Umzüge zwischen den Kantonen»

Datum

30.09.2016

Ort
Zürich

Publikation
Stellungnahmen